Instandhaltungsrücklage: Wie viel pro m² ist realistisch?
Peterssche Formel und die indexierten Werte des § 28 II. BV (Stand 01.01.2026): So findest du die realistische Instandhaltungsrücklage — inklusive kostenlosem Rechner.
Die Heizung fällt selten dann aus, wenn gerade Geld übrig ist. Eine realistische Instandhaltungsrücklage entscheidet darüber, ob eine Reparatur ein Buchungsvorgang ist — oder ein Loch im Cashflow. Wie viel pro Quadratmeter sinnvoll ist, welche Faustregeln es gibt und warum die meisten Rechner im Netz deutlich zu hohe Werte ausspucken.
Viele Vermieter kalkulieren ihre Rendite auf den Cent genau — und setzen für Instandhaltung dann eine gefühlte Pauschale an. Das rächt sich doppelt: Zu wenig Rücklage macht jede größere Reparatur zum Liquiditätsproblem, zu viel Rücklage rechnet gute Objekte künstlich schlecht. Zwei etablierte Rechenwege liefern eine belastbare Spanne: die Peterssche Formel und die Werte der II. Berechnungsverordnung. Beide werden in der Praxis regelmäßig falsch angewendet — hier stehen sie mit den richtigen Eingangsgrößen.
Warum du überhaupt eine Rücklage brauchst
Instandhaltungskosten kommen nicht gleichmäßig. Über Jahre passiert wenig — dann sind Dach, Heizung oder Fassade fällig, und es geht um fünfstellige Beträge. Eine Rücklage verteilt diese Spitzen rechnerisch auf jeden Monat und macht sie planbar. Sie gehört außerdem in jede seriöse Renditeberechnung: Wer die Nettomietrendite berechnet, braucht für die laufenden Kosten eine realistische Instandhaltungsposition — sonst vergleicht er Äpfel mit geschönten Birnen.
Faustregel 1: Die Peterssche Formel
Die Peterssche Formel stammt aus der Wohnungswirtschaft und geht von einer einfachen Annahme aus: Über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren fallen insgesamt etwa das 1,5-Fache der ursprünglichen Herstellungskosten an Instandhaltung an.
Instandhaltung pro m² und Jahr = (Herstellungskosten pro m² × 1,5) ÷ 80
Das entspricht 1,875 % der Herstellungskosten pro Jahr. Bei 2.000 € pro m² ergibt das:
- 2.000 € × 1,5 = 3.000 € Instandhaltung pro m² über 80 Jahre
- 3.000 € ÷ 80 = 37,50 € pro m² und Jahr
Rechnerisch stimmt das. Nur beziehen sich die 37,50 € auf etwas anderes, als die meisten Rechner behaupten — und der Eingangswert wird fast immer zu hoch angesetzt.
Missverständnis 1: Peters beziffert das Gebäude, nicht deine Rücklage
Die 37,50 € sind die Instandhaltungskosten des gesamten Gebäudes über 80 Jahre — inklusive Vollsanierungen und inklusive allem, was hinter deiner Wohnungstür liegt. Für die Rücklage eines einzelnen Wohnungseigentümers ist das zu viel: Üblich ist, davon nur etwa 65 bis 70 % dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen — Dach, Fassade, Treppenhaus, Stränge, Heizungsanlage. Der Rest entfällt auf dein Sondereigentum (Bad, Böden, Innentüren) und wird ohnehin separat bezahlt.
Im Beispiel: 37,50 € × 0,7 = 26,25 € pro m² und Jahr für das Gemeinschaftseigentum. Genau dieser Abschlag fehlt in fast jedem Online-Rechner.
Missverständnis 2: Herstellungskosten sind nicht der Neubaupreis
Peters wurde mit reinen Bauwerkskosten kalibriert — Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276, also Baukonstruktion und technische Anlagen. Ohne Grundstück, ohne Erwerbs- und Baunebenkosten, ohne Außenanlagen, ohne Bauträgermarge.
Wer stattdessen einen heutigen Neubaupreis von 3.600 € pro m² einträgt, schleppt all das mit — und multipliziert es dann mit 1,875 % pro Jahr:
- 3.600 € × 1,5 ÷ 80 = 67,50 € pro m² und Jahr
- Bei 80 m² also 5.400 € pro Jahr — 5,63 € pro m² und Monat, nur für Rücklage
Das ist keine konservative Kalkulation mehr, sondern ein Rechenfehler mit Nachkommastellen. Setz also die Baukosten ein, nicht den Kaufpreis und nicht den Angebotspreis vom Bauträger.
Faustregel 2: § 28 II. Berechnungsverordnung — mit den aktuellen Werten
Der zweite Rechenweg kommt aus dem geförderten Wohnungsbau: § 28 der II. Berechnungsverordnung legt fest, welche Instandhaltungskosten pro m² Wohnfläche und Jahr angesetzt werden dürfen, gestaffelt nach dem Alter des Gebäudes.
Entscheidend — und der häufigste harte Fehler in Rechnern und Blogartikeln: Diese Beträge sind indexiert. Nach § 28 Abs. 5a i.V.m. § 26 Abs. 4 II. BV werden sie alle drei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst. Der nackte Gesetzestext nennt noch 7,10 / 9,00 / 11,50 € — diese Zahlen sind seit über zwei Jahrzehnten überholt. Zum 01.01.2026 wurden die Sätze um 8,37 % angehoben und liegen jetzt bei:
- Jünger als 22 Jahre: 11,50 € pro m² und Jahr
- Mindestens 22 Jahre: 14,58 € pro m² und Jahr
- Mindestens 32 Jahre: 18,62 € pro m² und Jahr
Für Wohnungen mit Aufzug kommen 1,63 € pro m² und Jahr hinzu — nicht 1,00 €. Die nächste Anpassung folgt zum 01.01.2029.
Zwei Einordnungen dazu: § 28 II. BV gilt rechtlich nur für preisgebundenen Wohnraum (Kostenmiete). Für eine frei finanzierte Wohnung oder eine WEG-Erhaltungsrücklage ist er kein Maßstab, sondern eine Faustregel — allerdings eine der wenigen, die regelmäßig an die Realität angepasst wird. Und die Beträge decken vor allem die laufende Instandhaltung ab, nicht die großen Sanierungszyklen.
Warum die beiden Wege auseinanderliegen
Bei 2.000 € Bauwerkskosten pro m² liefert Peters 26,25 € pro m² und Jahr für das Gemeinschaftseigentum, die II. BV je nach Alter 11,50 € bis 18,62 €. Das ist kein Widerspruch, sondern zwei verschiedene Fragen:
- Die II. BV beantwortet: Was kostet der laufende Betrieb — tropfende Wasserhähne, defekte Thermen, kleinere Reparaturen? Sie ist eine Untergrenze.
- Die Peterssche Formel beantwortet: Was kostet das Gebäude über seine gesamte Lebensdauer — inklusive neuem Dach, neuer Heizung, neuer Fassade und neuer Leitungsstränge? Sie ist eine konservative Obergrenze.
Der realistische Wert für dein Objekt liegt dazwischen — näher an der II. BV bei einem kernsanierten Gebäude ohne Sanierungsstau, näher an Peters bei einem Altbau, bei dem die großen Posten noch bevorstehen.
Rechenbeispiel
Eine 80-m²-Wohnung, Baujahr 1995, Bauwerkskosten 2.000 € pro m², ohne Aufzug:
- Peters, gesamtes Gebäude: 37,50 € × 80 m² = 3.000 € pro Jahr
- Peters, Anteil Gemeinschaftseigentum (70 %): 26,25 € × 80 m² = 2.100 € pro Jahr (175 € pro Monat)
- II. BV: Das Gebäude ist 31 Jahre alt, fällt also in die Stufe ab 22 Jahren → 14,58 € × 80 m² = 1.166 € pro Jahr (97 € pro Monat)
Realistisch sind für dieses Objekt 1.000 bis 1.600 € pro Jahr — also 85 bis 135 € pro Monat oder 12 bis 20 € pro m² und Jahr. Der korrigierte II.-BV-Wert von 1.166 € liegt genau in dieser Spanne, was für die Plausibilität spricht. Stehen Fassade, Heizung oder Fenster in den nächsten Jahren an, plane am oberen Rand oder darüber.
Selbst berechnen — mit unserem Rechner
Trag Wohnfläche, Baujahr und Bauwerkskosten ein. Der Rechner zeigt dir beide Werte: die konservative Obergrenze nach Peters — bereits um den Sondereigentumsanteil bereinigt — und die Untergrenze nach § 28 II. BV mit den indexierten Sätzen von 2026.
Was den realistischen Wert nach oben oder unten schiebt
Faustregeln sind ein Startpunkt, kein Urteil. Diese Faktoren solltest du gegenprüfen:
- Sanierungsstand: Wurden Dach, Heizung, Fenster und Stränge bereits erneuert? Dann darfst du näher an die Untergrenze. Steht alles noch aus, ist selbst Peters knapp.
- Baujahr und Bauqualität: Ein solider 60er-Jahre-Bau altert anders als ein Fertighaus derselben Zeit. Das Baujahr ist ein Näherungswert für den Zustand — nicht mehr.
- Ausstattung: Aufzug, Tiefgarage und Gemeinschaftsanlagen erhöhen die laufenden Kosten spürbar. Die II. BV setzt für Garagen und Stellplätze eigene Beträge an.
- Eigentumswohnung vs. ganzes Haus: Beim ganzen Haus trägst du 100 % — der Abschlag für Sondereigentum entfällt, Peters gilt in voller Höhe. Bei der ETW übernimmt die WEG-Erhaltungsrücklage den Löwenanteil; prüfe im Wirtschaftsplan, ob sie realistisch dotiert ist. Eine zu niedrige WEG-Rücklage ist eine versteckte Sonderumlage mit Ansage.
Der steuerliche Blick
Ein häufiges Missverständnis: Die Zuführung zur Rücklage ist nicht steuerlich absetzbar. Geld, das du auf ein Rücklagenkonto legst, bleibt dein Vermögen — Werbungskosten entstehen erst, wenn es tatsächlich für Instandhaltung ausgegeben wird. Das gilt auch für die WEG-Erhaltungsrücklage: Absetzbar ist erst die Verausgabung durch die Gemeinschaft, nicht deine Einzahlung. Wie du Erhaltungsaufwand dann optimal geltend machst — sofort oder verteilt auf bis zu fünf Jahre — liest du in unseren 5 Steuertipps für Vermieter.
Instandhaltung im Griff statt im Gefühl
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Grenzen der Faustregeln
Beide Formeln kennen dein Gebäude nicht. Sie wissen nichts vom Wasserschaden im Keller, von der Heizung kurz vor dem Austausch oder davon, dass die Fassade erst letztes Jahr gemacht wurde. Wer es genau wissen will, ergänzt die Faustregel um einen einfachen Instandhaltungsplan: die fünf bis acht größten Bauteile, ihr ungefähres Erneuerungsjahr und die erwarteten Kosten. Daraus ergibt sich die tatsächlich nötige Sparrate — und die Faustregel dient nur noch als Plausibilitätscheck. Wie sich die Instandhaltungsposition in deine übrigen Kennzahlen einfügt, zeigt unser Überblick über die wichtigsten Portfolio-Kennzahlen.
Fazit
Die II. BV liefert die Untergrenze für die laufende Instandhaltung — mit den indexierten Sätzen, nicht mit dem nackten Gesetzestext. Peters liefert die konservative Obergrenze inklusive großer Sanierungen — mit reinen Bauwerkskosten als Eingangswert und einem Abschlag von 30 bis 35 % für dein Sondereigentum. Für ein durchschnittliches Bestandsobjekt landest du damit bei 12 bis 20 € pro m² und Jahr. Entscheidend ist am Ende weniger die exakte Zahl als die Konsequenz: Eine Rücklage, die jeden Monat automatisch gebucht wird, schlägt jede noch so präzise Formel ohne Umsetzung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.